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17. Internationales Chorfestival Flandern-Genk 2024

WETTBEWERB

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I. Allgemeines

  1. Das Festival findet von Freitag, dem 4. Oktober, bis Sonntag, dem 6. Oktober 2024, im Kulturzentrum der Stadt Genk, C-mine, statt.

  2. Das Festival umfasst die folgenden obligatorischen Teile:

    • eine Wettbewerbsrunde am Samstag;

    • eine Aufführung am Samstagabend;

    • einen Auftritt von +/- 30 Minuten am Sonntagnachmittag;

    • Teilnahme am Mitsingen des Festivalsongs am Sonntagnachmittag;

    • die Preisverleihung am Sonntagabend mit dem Auftritt der Preisträger.

  3. Es gibt zwei Kategorien:

    • Gemischte Chöre von 16-36 Mitgliedern;

    • Gleichstimmige Chöre (Frauen- Männerchöre) mit 16-36 Mitgliedern.

  4. Ein Chor kann in 2 Kategorien teilnehmen.

  5. Die Sängerinnen und Sänger müssen mindestens 15 Jahre alt sein.

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II.  Anmeldung

  1. Die Teilnahmegebühr beträgt 400 Euro pro Chor und pro Kategorie.

  2. Chöre, die in zwei Kategorien teilnehmen, werden als getrennte Chöre behandelt.

  3. Die Anmeldungen müssen vor dem 15. März 2024 im Sekretariat eingehen. Anmeldungen erfolgen ausschließlich über das Anmeldeformular auf der Website: www.ikv-genk.be.

  4. Zusätzliche Informationen und Unterlagen sind immer an das Festivalsekretariat zu senden:

    • Postanschrift: IKV-Genk p/a Christiane Janssens, Oude Hoevestraat 51, 3600 Genk;

    • e-mail: info@ikv-genk.be.

  5. Anmeldungen werden nur angenommen, wenn alle erforderlichen Dokumente und Unterlagen rechtzeitig und vollständig eingereicht wurden:

    • Anmeldeformular: Der Name des Chores wird in seiner eigenen Sprache und in Englisch auf der Website www.ikv-genk.be angegeben;

    • Lebenslauf des Chores (in Englisch und/oder Niederländisch, ca. 150 Wörter im Fließtext, über die Website) mit aktuellem(n) Foto(s) im digitalen jpeg-Format (mindestens 300 dpi);

    • Lebenslauf des Chorleiters (auf Englisch und/oder Niederländisch, ca. 150 Wörter) mit aktuellem(n) Foto(s) in digitalem jpeg-Format (mindestens 300 dpi);

    • Ein Exemplar aller Chorwerke des Wettbewerbsprogramms. Auf allen Partituren sind Name, Vorname, Geburtsdatum und ggf. Sterbedatum des Komponisten in lateinischer Schrift anzugeben;

    • Kurze Inhaltsangabe zu jedem Chorwerk des Wettbewerbsprogramms (in Englisch und/oder Niederländisch). Die Titel sollten in der Originalsprache und in Englisch angegeben werden;

    • Eine Tonaufnahme, die nicht älter als zwei Jahre ist, mit mindestens drei a-capella-Chorwerken.

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III. Auswahl

  1. Die Auswahl der angemeldeten Chöre erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen (Partituren, Lebenslauf und eine aktuelle Tonaufnahme).

  2. Die Chöre werden spätestens am 1. April 2024 darüber informiert, ob sie ausgewählt worden sind oder nicht. Die Anmeldung wird erst nach Eingang der Teilnahmegebühr endgültig, die bis spätestens 30. April 2024 bei der Organisation eingegangen sein muss. Verzichtet ein ausgewählter Chor auf die Teilnahme, so verliert er seine Teilnahmegebühr.

  3. Nach Zahlung der Anmeldegebühr erhalten die ausgewählten Chöre das Pflichtwerk.

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IV. Programm

  1. Wettbewerb:

    • Für den Wettbewerb am Samstag wird jeder Chor ein Programm aus verschiedenen Stilepochen mit einer Dauer von 22 - 25 Minuten präsentieren, darunter:

      • Ein Werk, das vor 1900 komponiert wurde;

      • ein eigenes Werk, das nach 1970 komponiert wurde;

      • Das Pflichtwerk (neue Komposition von etwa 3'30 - 4'00) eines flämischen Komponisten;

      • Ein einstimmiges (unisono) Volkslied aus dem eigenen Land (a cappella);

      • Einige Werke nach eigener Wahl, a cappella oder mit Klavier- und/oder nicht-melodischer Schlagzeugbegleitung.

    • Die Chöre können die Reihenfolge ihres Wettbewerbsprogramms frei wählen. Die endgültige Reihenfolge muss dem Sekretariat bis spätestens 30. Juni 2024 mitgeteilt werden und kann danach nicht mehr geändert werden.

    • Die solistischen Teile müssen begrenzt sein.

  2. Konzerte:

Für die Konzerte am Samstagabend und Sonntagnachmittag bieten die Chöre ein Programm von 25-30 Minuten leichterer Musik an, die für ein breites Publikum zugänglich ist. In diesem Zusammenhang wird ein volkstümlicher Charakter und/oder eine Tracht immer sehr geschätzt.

     3. Festtagslied:

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     4. Proklamation:

Die Bekanntgabe der Ergebnisse wird am Sonntagabend in der C-mine stattfinden. Die Preisträger werden während der Proklamation einen kurzen Auftritt haben.

 

V. Jury

  1. Die internationale Jury besteht aus fünf Mitgliedern.

  2. Das Sekretariat der Jury wird von der VZW "Internationaal Koorfestival Vlaanderen-Genk" gestellt.

  3. Alle teilnehmenden Chöre erhalten - zusätzlich zu ihrem prozentualen Ergebnis - eine schriftliche Beurteilung von jedem Jurymitglied.

  4. Das Urteil der Jury ist unanfechtbar.

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VI. Preise

  1. Preise nach Kategorien:

    • Gemischte Chöre:

      • Erster Preis: 1.500 Euro

      • Zweiter Preis: 1.250 Euro

    • Gleichstimmige Chöre:

      • Erster Preis: 1.500 Euro

      • Zweiter Preis: 1.250 Euro

  2. Sonderpreise:

    • Preis für die beste Darbietung des Pflichtstücks in jeder Kategorie: 500 Euro

    • Preis für die beste Darbietung der Unisono-Hymne: 500 Euro

    • Preis für das beste ausgearbeitete und innovative Programm: 500 Euro

  3. Preis für den bestplatzierten Chor des Wettbewerbs: ein Kunstwerk, gestiftet von der Stadt Genk.

 

VII. Varia

  1. Bei Aufnahmen und/oder Ausstrahlungen durch Rundfunk oder Fernsehen oder bei der Herstellung von CDs können die Ausführenden keine Entschädigung verlangen.

  2. Die Chöre müssen sich selbst mit den Urheberrechtsgesetzen auseinandersetzen. Jeder Chor ist für seine Partituren selbst verantwortlich. Das Internationale Chorfestival Flandern-Genk trägt dafür keine Verantwortung.

  3. Die Organisatoren haften nicht für Unfälle, Diebstahl usw.

  4. Die teilnehmenden Chöre erklären sich damit einverstanden, dass das gesamte während des Festivals eingesandte und angefertigte Bildmaterial von den Veranstaltern für PR-Zwecke verwendet werden darf.

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Praktische Informationen

  1. Chöre sind ab Freitag, 4. Oktober 2024, 13.30 Uhr in der C-Mine willkommen.

    • Adresse: C-Mine 10/1, Evence Coppéelaan 91, 3600 Genk, Belgien;

    • GPS-Koordinaten: Evence Coppélaan 91, B-3600 Genk, Belgien.

  2. Die teilnehmenden Chormitglieder und bis zu 3 Begleitpersonen und 2 Fahrer können ihre Unterkunft wählen:

    • in Gastfamilien, sofern verfügbar, zu 30 Euro pro Person für die gesamte Dauer des Chorfestivals;

    • in einer Jugendherberge, einem Gästehaus oder einem Hotel auf eigene Kosten;

    • bei früherer Anreise und/oder längerem Aufenthalt gehen die Unterkunftskosten zu Lasten des angemeldeten Chores.

  3. Für jeden Chor wird ein ständiger Begleiter gestellt.

  4. Für die Organisation und die Kosten der An- und Abreise nach Genk sind die Chöre selbst verantwortlich.

  5. Eine Teilnahmebescheinigung kann beim Festivalsekretariat angefordert werden.

  6. Jeder Chor muss bis zum 1. September 2024 seine vollständige und endgültige Teilnehmerliste einreichen. Diese Liste enthält Namen, Vornamen und Geburtsdatum.

  7. Nach der Anmeldung in C-mine muss der Chor 5 Mappen an das Festivalsekretariat schicken. Jede Mappe enthält ein Exemplar aller Wettbewerbspartituren in der Reihenfolge, in der sie beim Wettbewerb gesungen werden. Auf der Mappe sind der Name des Chores und die Herkunftsstadt deutlich angegeben.

  8. Alle Mappen können nach dem Wettbewerb im Sekretariat wieder abgeholt werden.

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